Motorroller: Versicherung abschließen und los geht's

Für den Fahrspaß auf dem Motorroller: Versicherung nicht vergessen! Kleinkrafträder und Roller sind zwar steuerbefreit, eine Haftpflichtversicherung muss jedoch unbedingt abgeschlossen werden.

Für viele Jugendliche ist es das erste motorisierte Fahrzeug, aber auch bei Älteren sind sie sehr beliebt, denn im Großstadtverkehr sind sie schnell und man muss keinen Parkplatz suchen: Moped, Mokick, Roller und Co. Doch nur mit dem Kauf eines solchen Zweirads ist es nicht getan. Was genau muss erledigt werden vor dem Fahrvergnügen auf dem Motorroller? Versicherung? Anmeldung bei der Steuer? Krafträder bis zu 11 kW, die nicht mehr als 125 cm³ Hubraum haben, sind von der Kfz-Steuer befreit. Allerdings ist eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.

Nur mit ihr bekommt man das Versicherungskennzeichen für den Motorroller (Versicherung kann online oder bei verschiedenen Versicherungsgebern vor Ort abgeschlossen werden). Das Kennzeichen muss gut sichtbar hinten am Fahrzeug befestigt werden. Zusätzlich ist die Versicherungspolice mitzuführen. Die Haftpflichtversicherung gilt immer vom März eines Jahres bis zum Februar des nächsten Jahres. Sie muss also nicht gekündigt, sondern jedes Jahr neu abgeschlossen werden. Schließt man sie erst später im Laufe eines Jahres ab, zahlt man die Beiträge nur noch anteilig für die verbleibenden Monate. Die Farbe der Versicherungskennzeichen ändert sich jedes Jahr, sodass sofort erkennbar ist, ob das Fahrzeug noch über eine gültige Motorroller-Versicherung verfügt. Den Stichtag 1. März sollten sich Rollerfahrer also merken, denn wer ohne Versicherung fährt, macht sich strafbar und bekommt Punkte in Flensburg.

Die Haftpflichtversicherung greift, sobald man mit dem Fahrzeug Schäden an Personen oder anderen Fahrzeugen verursacht. Diese Versicherung deckt also die Schadensersatzansprüche, die andere gegen den Fahrzeugführer erheben. Aber man kann sich auch gegen Fälle absichern, in denen einem selbst ein Schaden entsteht, aber kein Schadensersatzpflichtiger auszumachen ist. Die sogenannte Kaskoversicherung zahlt dann, wenn das Zweirad durch unbekannte Dritte oder andere Einflüsse zu Schaden gekommen ist, z. B. bei Diebstahl oder auch Hagel. Man kann zwischen einer Kaskoversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Hier lohnt sich der Preis- und Leistungsvergleich zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften.